In Zeiten sich wandelnder Einkaufspräferenzen nimmt die schriftliche, elektronische und telefonische Bestellung von Waren überproportional zu.
Im Rahmen dieser Versandhandelstransaktionen bei Katalog und/oder Internet-Bestellungen kann der Kunde seine Kreditkarte dem Händler zur Prüfung nicht physisch vorweisen. Dies kann ein höheres Risiko von Karten-Missbrauch bedeuten. Daraus resultierende Reklamationen und Rückbelastungen muss in der Regel der Versender tragen.
Daher haben die Kartengesellschaften einen weiteren Sicherheitsparameter – die Abfrage der Kartenprüfnummer - entwickelt, der Sie als den Versender, vor Missbrauch schützen soll. Diese Kartenprüfnummern werden bei Visa „CVV2 – Card Verification Value2“ und bei MasterCard „CVC2 – Card Verification Code2“ bezeichnet.
Diese 3-stellige Kartenprüfnummer muss bei Versandhandelstransaktionen immer angegeben werden. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls die Übermittlung dieser Daten bei E-Commerce Transaktionen, um Ihr Risiko zu minimieren.
Ihr Vorteil
Es wird gewährleistet, dass dem Besteller die angegebene Karte vorliegt und kein Dritter Bestellungen tätigen kann, die nicht vom Karteninhaber ausgelöst werden.
Die Prüfnummer gehört zur Genehmigungsanfrage und ist bei Einholung der Genehmigungs-Nummer immer mit anzugeben!
Achtung
Anfragen ohne Prüfnummer können von der Karten ausgebenden Bank und/oder uns abgelehnt werden. Das Verfahren gilt für Bestellungen im Internet oder mittels Katalog. Bitte ergänzen Sie Ihre Bestellformulare, Listen etc. um die Felder für die Kartenprüfnummer.
Wichtig
Die MasterCard- und Visa-Regularien sagen aus, dass CVC2 und CVV2 auf keinen Fall auf Ihren Systemen gespeichert werden dürfen. Sollten Sie diese Daten für Ihre Stammkunden benötigen, so müssen Sie die Kartenprüfnummer bei jeder Transaktion erneut abfragen.
Die Kartenprüfnummer minimiert zwar das Missbrauchsrisiko, kann Missbrauch jedoch nicht generell ausschließen. Da nicht alle Risiken und Betrugsvarianten ausgeschlossen werden können, hat die Karten ausgebende Bank selbst bei positiver Prüfung der Kartenprüfnummer noch Chargeback-Recht und -Möglichkeiten.
Visa hat jedoch für bestimmte Fälle eine Haftungsumkehr vorgesehen.
Nimmt ein Internet-/Katalog-Händler am CVV2-Prozess teil, dürfen Umsätze
aufgrund „Karte hat nicht vorgelegen“, in der EU nicht mehr rückbelastet werden.
Hinweis
Bei der Visa Karte und bei der MasterCard befindet sich die Kartenprüfnummer auf der Rückseite der Kreditkarte (im Unterschriftsfeld im Anschluss an die Kartennummer).
Seit dem 01.06.2006 werden zudem neue MasterCards ausgegeben, bei denen die Kartenprüfnummer rechts neben dem Unterschriftsstreifen steht. Somit sind in den nächsten Jahren beide Varianten möglich.